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FORTSETZUNG: Der gläserne Kunde
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Um unberechtigte Datenverbindungen aufzuspüren, kann eine Liste der aktuell aufgebauten Verbindungen geführt werden. Diese könnte auch den externen Server, den benutzten Dienst (Protokoll), Dauer, Datenmengen und die lokale Applikation ausweisen. Weitere technische Daten können einbezogen werden, solange sie nicht inhaltsbezogen sind. Eine regelmäßige Kontrolle dieser Daten zeigt dann Anomalien auf, worüber der Nutzer benachrichtigt werden kann. Als Analogie kann hier das Monitoring von Kreditkarten dienen: Eine Bank erstellt ein Nutzungsprofil der Kreditkarte und benachrichtigt den Kunden bei Abweichungen von diesem Profil. Ein großes Problem stellen besonders die von Dritten geschriebenen Handy-Applika­tionen dar. Diese sind meist sehr fehleranfällig und damit leicht angreifbar oder aber sie besitzen selbst Mechanismen, um den Kunden ausspähen zu können. Hier ist ein Netzbetreiber in der Pflicht, rigorose Softwaretests durchzuführen, bevor eine Applikation freigegeben wird, um einen optimalen Kundenschutz zu gewährleisten.

Die rechtlichen Vorkehrungen eines Netzbetreibers erstrecken sich meist auf die Einhaltung lokaler Datenschutzbestimmungen. Mobile Anwendungen greifen heute aber verstärkt auf globale Datennetze und Server zurück, so dass die Rechtslage ungeklärt ist. Die Implikationen sollten dem Kunden auf Wunsch mitgeteilt und in besonderen Fällen auch vor dem Zugriff auf Server gewarnt werden. Eine Kooperation mit internationalen Telekommunikationsunternehmen und die Vereinbarung gemeinsamer rechtlicher Standards können für mehr Schutz und auch Durchgriff im Schadensfall sorgen. Proaktives Lobbying von Netzbetreibern kann dazu beitragen, ein global geltendes Rechtssystem im Bezug auf Telekommunikationsleistungen (unified legal framework) zu erzielen.

Nutzer müssen eigenverantwortlich handeln

Das wichtigste Mittel zum Datenschutz ist jedoch eine Sensibilisierung der Nutzer für die Gefahren, die bei einem sorglosen Umgang mit Daten lauern. Dies bezieht sich sowohl auf die freiwillige Preisgabe von Informationen im Web als auch auf deren unbewusste Verbreitung durch vermeintliche „Datenlecks“. Häufig ist Nutzern neuer Technologien deren genauer Funktionsumfang und Tragweite nicht bekannt, wodurch es zu unnötiger Datenverbreitung kommt. Ein Beispiel ist das automatische Einbinden der eigenen Position in jedes Bild, das mit einem iPhone aufgenommen wird. Damit lässt sich der Standort des Nutzers jederzeit ermitteln, wenn dieses Bild zum Beispiel in einem Sozialen Netzwerk eingestellt wird. Netzbetreiber sollten zur Aufklärung über potenzielle Gefahren im Umgang mit neuen Medien beitragen, das heißt die „Medienkompetenz“ ihrer Kunden erhöhen.

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