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FORTSETZUNG: Gut geteilt ist doppelt gewonnen
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Das WARUM: Wahl der richtigen Aufgabenstellung

Um den potenziellen Nutzen eines gemeinsamen Zugangsnetzes bewerten zu können, ist es erforderlich, die zentralen Ziele, die später für die Bewertung der Sharing-Leistung verwendet werden, klar zu definieren. Im Wesentlichen kann es dabei um folgende Ziele gehen: Kosteneinsparungen, schnelleres Time-to-Market – Start-up neuer Betreiber oder Rollout neuer Technologien –, größere oder bessere Netzabdeckung, insbesondere in ländlichen Regionen, höhere Kapazitäten und Qualität – dies insbesondere in städtischen Regionen, in denen die Standortverfügbarkeit sich bei steigender Netzdichte zu einem immer größeren Problem entwickelt – und Einhaltung der Regulierungsauflagen. Erst nach klarer Definition der Ziele sollte ein Betreiber sich nach einem geeigneten Partner umsehen und effiziente Modelle zur Umsetzung seiner Idee prüfen.

Das WER: Wahl des geeigneten Partners

Im Telekommunikationssektor gibt es in einer geographischen Region üblicherweise nur wenige Betreiber, die über eine ­eigene Zugangsnetz-Infrastruktur verfügen und als Wettbewerber im jeweiligen Markt auftreten. Vor diesem Hintergrund ist die Sondierung des Marktes nach möglichen Sharing-Partnern ­offensichtlich der nächste wichtige Schritt. Alle weiteren Überlegungen hinsichtlich der Details potenzieller Sharing-­Optionen bleiben ergebnislos, wenn kein geeigneter Partner gefunden werden kann, es sei denn, Sharing ist durch Vorgaben des Regulierers verpflichtend.

Offensichtlich ist unter Berücksichtigung der oben genannten Ziele das Kostensenkungspotenzial dort am höchsten, wo ­unmittelbare Wettbewerber sich die Infrastruktur teilen. Zwar ist es auch möglich und einfacher, ein Abkommen zur Infrastrukturmitbenutzung zwischen Betreibern unterschiedlicher Dienste zu erzielen, beispielsweise zwischen Mobil- und Festnetzdiensten oder zwischen einem Energieversorgungsunternehmen und einem Mobilfunkbetreiber, doch dienen Infrastruktur und Standorte, die von beiden Partnern genutzt werden können, anderen Zielsetzungen und verhindern somit meist eine Maximierung der Synergien.

Sharing zwischen direkten Wettbewerbern bedingt eine klare gegenseitige Übereinkunft und Verpflichtung hinsichtlich der von jedem Partner zu leistenden Beiträge, Anteile und Verantwortlichkeiten. Eine gemeinsame Nutzung der Zugangsnetze ist in etwa vergleichbar mit einer strategischen Eheschließung zwischen zwei herrschenden Familien – ehemals ein wichtiger Bestandteil der Diplomatie: Wenn die Partner zusammenpassen, können sie einträchtig zum gegenseitigen Nutzen kooperieren und das wirtschaftliche Wachstum beschleunigen. Ist das Gegenteil der Fall, kann das zu erheblichem Verlust des guten Rufs und Wohlstands sowie zur langfristigen Zerrüttung der Beziehung zwischen den Beteiligten führen. Genau wie bei den in der Vergangenheit üblichen Partnerschaften müssen die folgenden Kriterien bei Network-Sharing-Abkommen daher sorgfältig geprüft werden:   

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