Die Wahl des bestgeeigneten Geschäftsmodells ist daher keine einfache Aufgabe. Intern ist es erforderlich, dass Asset-Besitz, Nutzen- und Kostenverteilung, Investitionsbedarf und Governance der Partner einheitlich ausgerichtet sind. Extern wirken sich Regulierungsauflagen – zum Beispiel die Öffnung des Zugangs für andere Wettbewerber und die damit verbundene Einschränkung der Preisgestaltung sowie bestehende Vertragsverpflichtungen gegenüber Lieferanten – auf den Business Case aus. Auf die Herausforderungen in diesen Bereichen muss während der Verhandlungsphase eingegangen werden. Die Ausgeglichenheit zwischen Komplexität, Kontrolle und geschäftlichem Nutzen sollte zur Zufriedenheit der Partner erzielt werden.
Aspekte, die leicht übersehen werden
Ein Antizipieren aller möglichen Risiken bei Sharing-Abkommen könnte anfänglich aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität kontraproduktiv sein. Es ist sinnvoll, sich zunächst auf einige wesentliche Aspekte zu konzentrieren. Drei Punkte, die zu Anfang leicht unterschätzt werden, sind aber besonders zu berücksichtigen.
Stakeholder Management: Stakeholder haben unterschiedliche Erwartungen, Bedenken und Interessen. Es ist unerlässlich, die Bedenken zu benennen und zu adressieren und die Vorteile für jeden einzelnen Stakeholder – zu denen in erster Linie Betreiber, deren Mitarbeiter, Investoren, Regulierer und Zulieferer gehören – darzustellen.
Bei den Betreibern bilden Kosteneinsparungen und Beeinflussung von Umsatz und Wachstum die wichtigsten Aspekte. Der aus dem Sharing resultierende Nutzen erfordert eine Quantifizierung. Zur Vorbeugung von falschen Annahmen ist es wichtig, auf die erwartete Einsparung in CAPEX und OPEX sowie auf die voraussichtlichen Netzausbaugewinne – schnelleres Rollout, Zugang zu neuen Bereichen – für die beteiligten Betreiber zu beziffern. Die künftige Netzentwicklung und Service-Roadmap muss vereinbart werden, um eine Verträglichkeit des Agreements mit der Strategie der beteiligten Betreiber zu sichern.
Ebenso wichtig ist die Handhabung von Kürzungen der Ressourcen oder Freisetzung von Arbeitskräften als Folge eines Sharing-Abkommens – insbesondere für die Mitarbeiter der beteiligten Betreiber. In Bezug auf das Management und die Mitarbeiter ist es erforderlich, die absehbaren Änderungen in ihrem bisherigen Beschäftigungsverhältnis und die damit verbundenen Chancen und Anforderungen zu adressieren. Ausschlaggebend für Investoren sind eine stabile und vorhersagbare Investitionsrentabilität sowie künftige Wachstumschancen und weitere Investitionsmöglichkeiten.
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