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Interne Kontrollsysteme als Differenzierungsansatz
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Interne Kontrollsysteme als Differenzierungsansatz

Status Quo und Optimierungsansätze



Mit der 8. EU-Richtlinie entstehen für europäische Unternehmen neue Herausforderungen, aber auch große Chancen. Die Studie „IKS – Interne Kontrollsysteme als Differenzierungsansatz“ bietet einen Überblick über die Ziele der Neuregelungen. Sie analysiert den Grad der Umsetzung in Deutschland und Österreich und wartet mit konkreten Optimierungsansätzen auf. So können Unternehmen Ansatzpunkte zur Verbesserung des Internen Kontrollsystems (IKS) ableiten, um sichaktiv von der Konkurrenz zu differenzieren.

Massive Bilanzmanipulationen und spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche, zum  Beispiel Enron, Worldcom oder Lehmann Brothers, haben Interne Kontrollsysteme in den ­letzten Jahren immer wieder in den Fokus der Diskussion ­gerückt.

2002 wurde der Sarbanes-Oxley Act in den USA verabschiedet; er stellt die systematische Aufdeckung und Überwachung von Risiken in den Prozessen des Rechnungswesens in den Vordergrund. Gut vier Jahre nach dessen Einführung hat die Europäische Union mit der 8. EU-Richtlinie sowie der 4. und 7. EU-Richtlinie umfangreiche Corporate Governance- und Compliance-Auflagen erlassen. Diese neuen gesetzlichen Richtlinien sollen grundsätzlich eine verstärkte Überwachung und ­Wirksamkeit interner Kontroll-, Revisions- und Risiko­managementsysteme ermöglichen. Die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht wurde in den einzelnen Ländern begonnen. Hierfür wurde in Österreich das Unternehmensrechts­änderungsgesetz (URÄG) zum 01.01.2009 erlassen; in Deutschland ist das Bilanz­­rechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zum 01.01.2010 zum ersten Mal verpflichtend für alle Unternehmen anzu­wenden.

Bei der Umsetzung der neuen Auflagen innerhalb der Konzerne gibt es jedoch Grauzonen. So ist es gesetzlich vorgeschrieben, „wichtige Merkmale“ des IKS und des Risikomanagement­systems der Gesellschaft im Hinblick auf den Rechnungs­legungsprozess zu definieren. Dabei hat der Gesetzgeber allerdings den Begriff „wichtige Merkmale“ nicht weiter bestimmt. So führen nach wie vor unklare gesetzliche Anforderungen an das IKS bei den Unternehmen zur Verunsicherung bezüglich des Umfangs notwendiger Maßnahmen.

Die vorliegende Studie wurde von der Detecon (Schweiz) AG durchgeführt. Sie skizziert den aktuellen Stand der IKS-Implementierung in Deutschland und Österreich und bietet einen Einblick in den Umsetzungsgrad der Anforderungen der neuen Richtlinien. Des Weiteren werden Potenziale zur Steigerung der Effizienz und Effektivität innerhalb interner Kontrollsysteme aufgedeckt und weiterführende Handlungsempfehlungen entwickelt. Eine effektive und effiziente Ausgestaltung des IKS und die damit verbundene Stärkung der Corporate Governance steigern die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und können somit zur Differenzierung von den übrigen Wettbewerbsteilnehmern beitragen.

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