Novelle des Vertragsversicherungsgesetz – eine Chance im Wettbewerb?
Regulierung darf nicht nur als lästige Pflicht gelten
Derzeit bestimmen Einwände das öffentliche Bild über die im nächsten Jahr in Kraft tretende Novelle des Vertragsversicherungsgesetzes. Doch wie lassen sich den vielschichtigen Änderungen auch positive Seiten abgewinnen? In jedem Falle kommen die Verantwortlichen nicht umhin, ihre Informations- und Dokumentationsprozesse zu standardisieren. Effizient gestaltet ebnet dies aber auch den Boden für Kundenwertanalysen und neue Geschäftsmodelle.
Wie in Stein gemeißelt hat das alte Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), das die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer regelt, unverändert zwei Weltkriege und ein ganzes Jahrhundert überdauert. Aller Voraussicht nach am 1.1.2008 tritt nun nach genau einhundert Jahren tatsächlich die erste Novelle in Kraft. Sie fordert eine verbesserte Transparenz und eine größere Informationspflicht auf Seiten der Versicherer und soll damit die Rechte der Verbraucher stärken. Der Entwurf vom Oktober 2006 beinhaltet insofern eine umfassende Überarbeitung und gilt auch für alle laufenden Verträge. Die weit reichenden Änderungen sehen unter anderem erweiterte Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten vor. Ebenso wird das Policenmodell abgeschafft, so dass ab sofort ein Komplettangebot erforderlich wird, das dem Kunden alle allgemeinen Bedingungen vor Abschluss eines Vertrages bekannt machen muss.
Der erste Referentenentwurf rief begründete Einwände des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. So stellt der Verband in Frage, ob die Regelungen notwendig und verhältnismäßig sind. Zu hoch sei auch der Aufwand für Umsetzung. So kritisiert der Verband den zusätzlichen permanenten Verwaltungsaufwand, weil jeden Tag und bei jeder Vermittlung neue Dokumentationen zu fertigen und zu archivieren sind. Unzweifelhaft treffen die meisten der Regulierungsauflagen direkt Kernprozesse der Versicherer, nämlich ihre Beziehung zum Kunden, wodurch der Markt erheblich in Bewegung geraten wird.
Chance zum Wandel
Obwohl der Aufwand bei Bürokratie und Umsetzung steigt, bietet das Gesetz für die Versicherungsbranche auch Vorteile. Einerseits treiben die Auflagen nicht seriöse und Freizeitmakler aus dem Markt, die die Umsetzungsanforderungen aus finanziellen und strukturellen Gründen nicht tragen können. Gleichzeitig bietet die Modifikation von strategischen Kernprozessen wie dem Kundenkontakt neue Möglichkeiten zur besseren Positionierung und Wahrnehmung. Entscheidend wird sein, wer die gestiegenen Anforderungen zur Information des Kunden und der Neukalkulation von Produkten einerseits so effizient wie möglich organisiert und andererseits dem Kunden am besten die Vorteile aus den geforderten VVG-Anforderungen aufzeigen kann. Wie dies aussehen kann, zeigt schon jetzt die Volksfürsorge, die sich mit ihrer neuen Werbekampagne KKB (Klar und Besser Beraten) transparente Beratungsleistungen auf die Fahne schreibt.