DMR | Detecon Management Report
Grundsätzlich gilt im PSTN das Calling Party Network Pays(CPNP)-Prinzip: Für die Terminierung von Gesprächen erhält das terminierende Unternehmen eine Kompensation in Form eines Entgelts. Das Interconnection-Referenzangebot regelt neben diesen Entgelten eine Vielzahl weiterer wichtiger Aspekte wie etwa das Netzkonzept, das unter anderem die Anzahl und Identität der Zusammenschaltungspunkte festlegt.
Mit der Migration zu NGN werden sich auch Interconnection-Beziehungen radikal ändern. Während die traditionellen PSTN- zu PSTN-Verbindungen in ihrer Bedeutung zurückgehen, taucht eine Vielzahl neuer Beziehungen auf (Abbildung 1). Die folgenden Möglichkeiten ergeben sich durch das Nebeneinander von PSTN, NGN und öffentlichem Internet:
> Interconnection zwischen traditionellem PSTN-Netz und Best Effort Internet IP-Netz,
>Interconnection auf der Basis von Best Effort zwischen Internet IP-Netzen,
>Interconnection zwischen einem Best Effort Internet IP-Netze und einem NGN mit garantierter Qualität (managed Quality),
>Interconnection zwischen PSTN-Netz und einem NGN mit garantierter Qualität (managed Quality),
>Interconnection zwischen zwei NGNs mit garantierter Qualität (managed Quality).
Im Mittelpunkt der regulatorischen Diskussion steht insbesondere der letztgenannte Fall, der durch die Migration zu NGN in Zukunft zum Standard wird. Die derzeit geführte intensive regulatorische Diskussion dieses Falls findet sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene statt. Als Ergebnis werden detaillierte Vorgaben zur Ausgestaltung zukünftiger Interconnection-Beziehungen vorgegeben. Folgende Fragestellungen müssen unter anderem beantwortet werden:
>Welche Rolle spielt QoS bei der Definition von Interconnection-Leistungen?
>Welche Interconnection-Leistungen müssen angeboten werden?
>Wie sollen Interconnection-Beziehungen kommerziell ausgestaltet werden?
>Wie können Arbitragepotenziale durch das nebeneinander verschiedener Interconnection-Beziehungen minimiert werden?
>Wie sieht das Netzkonzept im NGN aus? Wie viele Zusammenschaltungspunkte sind auf welchen Netzebenen notwendig? Gibt es im NGN ähnlich wie im PSTN Regeln zum Routing von Verkehr, Verbote bestimmter technisch möglicher Interconnection-Leistungen (Double Transit Origination) oder eine Mindestzahl von Zusammenschaltungspunkten?
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Mit der Migration zu NGN werden sich auch Interconnection-Beziehungen radikal ändern. Während die traditionellen PSTN- zu PSTN-Verbindungen in ihrer Bedeutung zurückgehen, taucht eine Vielzahl neuer Beziehungen auf (Abbildung 1). Die folgenden Möglichkeiten ergeben sich durch das Nebeneinander von PSTN, NGN und öffentlichem Internet:
> Interconnection zwischen traditionellem PSTN-Netz und Best Effort Internet IP-Netz,
>Interconnection auf der Basis von Best Effort zwischen Internet IP-Netzen,
>Interconnection zwischen einem Best Effort Internet IP-Netze und einem NGN mit garantierter Qualität (managed Quality),
>Interconnection zwischen PSTN-Netz und einem NGN mit garantierter Qualität (managed Quality),
>Interconnection zwischen zwei NGNs mit garantierter Qualität (managed Quality).
Im Mittelpunkt der regulatorischen Diskussion steht insbesondere der letztgenannte Fall, der durch die Migration zu NGN in Zukunft zum Standard wird. Die derzeit geführte intensive regulatorische Diskussion dieses Falls findet sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene statt. Als Ergebnis werden detaillierte Vorgaben zur Ausgestaltung zukünftiger Interconnection-Beziehungen vorgegeben. Folgende Fragestellungen müssen unter anderem beantwortet werden:
>Welche Rolle spielt QoS bei der Definition von Interconnection-Leistungen?
>Welche Interconnection-Leistungen müssen angeboten werden?
>Wie sollen Interconnection-Beziehungen kommerziell ausgestaltet werden?
>Wie können Arbitragepotenziale durch das nebeneinander verschiedener Interconnection-Beziehungen minimiert werden?
>Wie sieht das Netzkonzept im NGN aus? Wie viele Zusammenschaltungspunkte sind auf welchen Netzebenen notwendig? Gibt es im NGN ähnlich wie im PSTN Regeln zum Routing von Verkehr, Verbote bestimmter technisch möglicher Interconnection-Leistungen (Double Transit Origination) oder eine Mindestzahl von Zusammenschaltungspunkten?
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